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VG (HAL) Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes
17.04.2019, Halle (Saale) – 7
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle
hatte zu entscheiden, ob ein Miniatur Bullterrier als gefährlicher Hund im
Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt. Die Behörde hatte dem Halter eines
Miniatur-Bullterriers aufgegeben, einen Wesenstest zu dessen
Sozialverträglichkeit nachzuweisen, weil dieser als sog. ?Listenhund? nach dem
Gesetz als gefährlich gelte. Hiergegen wendet sich der Kläger.
Nach dem Hundegesetz
Sachsen-Anhalt müssen als gefährlich geltende Hunde um gehalten werden zu
dürfen, einen sog. Wesenstest bestehen. Als gefährlich gelten u. a. Hunde, die aufgrund
ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich vom Gesetzgeber eingestuft wurden. Hierzu
zählen u. a. der Bullterrier, nicht aber der Miniatur-Bullterrier, der heute
als eigene Rasse anerkannt ist. In der Verordnung des Innenministeriums zum
Hundegesetz Sachsen-Anhalt wird in der Anlage 6 zu § 4a der
Miniatur-Bullterrier dem Bullterrier indes gleichgestellt, so dass er deshalb von
den Behörden allein aufgrund seiner Rasse ebenfalls als gefährlicher Hund
behandelt wird.
Das Gericht hat dem Kläger Recht
gegeben und durch Urteil vom 21. März 2019 entschieden, dass der Miniatur-Bullterrier des Klägers
nicht als gefährlicher Hund im Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt.
Soweit diese Rasse in der Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt der
Bullterrierrasse gleichgestellt wird, sei dies rechtswidrig. Die entsprechende Anlage
6 in der Verordnung sei nichtig, weil der Verordnungsgeber zu einer solchen
Regelung nicht ermächtigt sei, die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten habe
und die maßgebliche Regelung überdies missverständlich und damit nicht hinreichend
bestimmt sei. Zudem sei das vom Bundesverfassungsgericht vorgebende Beobachtungsgebot
nicht eingehalten.
Das Gericht hat die Berufung zum
Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil eine andere Kammer des
Verwaltungsgerichtes Halle im Januar 2019 entschieden hatte, dass der Halter
eines Miniatur-Bullterriers wegen dessen Gefährlichkeit aufgrund seiner Rasse
erhöhte Hundesteuer zahlen muss.VG Halle, Urteil vom 21. März 2019 - 1 A 241/16 HAL
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