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(VG DE) Kiesabbau gefährdet Deich nicht
27.10.2005, Halle (Saale) – 6
- Verwaltungsgericht Halle
Die 1. Kammer des
Verwaltungsgerichts Dessau hat in der Verhandlung vom gestrigen Tag die Klage
von Bürgern aus Sollnitz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes
für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt abgewiesen, mit dem das Landesamt den
Rahmenbetriebsplan der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH zum Abbau von Kies und
Kiessand auf einem zirka 30 ha großen Gebiet nordöstlich des Ortsteils Sollnitz
zugelassen hat. Die Kläger haben geltend gemacht, Leben, Gesundheit und
Eigentum würden im Fall eines Hochwassers durch das Vorhaben gefährdet, weil
wegen des Kiesabbaus bei Hochwasser eine Unterspülung des Deiches zu befürchten
sei, die die Standsicherheit des Muldedeiches gefährde.
Das
Verwaltungsgericht Dessau ist bei der klagabweisenden Entscheidung zu der
Überzeugung gelangt, dass der Planfeststellungsbeschluss mit seinen
Nebenbestimmungen hinreichende Vorsorge gegen die von den Klägern befürchteten
Gefahren treffe. Bereits im Verwaltungsverfahren seien die Auswirkungen des
geplanten Kiesabbaus auf die Standsicherheit des Deiches und auf die
hydrogeologischen Verhältnisse hinreichend untersucht worden. Die vorliegenden
hydrogeologischen Gutachten aus den Jahren 1995 und 1996 seien als
Entscheidungsgrundlage ausreichend. Ihnen habe die Simulation eines 10-tägigen
Hochwassers zugrunde gelegen. Durch das Augusthochwasser 2002 würden die
Ergebnisse der Simulation nicht in Frage gestellt, weil dieses nur 5 Tage
angedauert habe. Zur Standsicherheit habe neben einem Standsicherheitsnachweis
aus dem Jahr 1995 ein ergänzendes Gutachten aus dem Jahr 2005 vorgelegen, das
sowohl die Hochwasserereignisse aus dem Jahr 2002 als auch die Erweiterung des
Muldedeiches berücksichtigte.
Verwaltungsgericht
Dessau,
Urteil vom 26. Oktober 2005 ? Az. 1 A 269/05 DE ?
Züchner, Johannes
Stellv. Pressesprecher
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